Angaben im OUTLET Shop zu Verfügbarkeit und Lieferfristen stellen keine verbindlichen oder garantierten Liefertermine dar.
- Die Verkäuferin ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und diese entsprechend in Rechnung zu stellen.
- Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Lieferanten der Verkäuferin eintreten.
- Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse in der Schweiz. Lieferungen ins Ausland werden nicht vorgenommen.
- Wird der Liefertermin aus Gründen, die der Käufer zu verantworten hat, nachträglich geändert, so hat der Käufer die der Verkäuferin dadurch entstandenen Kosten (wie z.B. Kosten für die Retournierung der Waren, Lagerkosten) vollumfänglich zu ersetzen.
- Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annahmeverweigerung noch zur Geltendmachung von Schadenersatz.